top of page

Con & Waffen Regeln

Allgemeine Con Regeln

​

  • Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt

  • Besucher unter 14 Jahren benötigen einen Elternzettel oder eine Begleitperson über 16 Jahre

  • Es herrscht Ausweispflicht, alle Besucher müssen deswegen ein Ausweis oder ähnliche Dokumente mit sich führen.

  • Tiere aller Art sind verboten. Ausgenommen Assistent Tiere. In Zweifelsfalls muss ein Nachweis vorgezeigt werden.

  • Mitgebrachter Alkohol, Cannabis und Drogen sind strengstens untersagt!

  • Rauchen ist nur im Innenhof gestattet.

  • Waffen, sperrige Gegenstände und große Gepäckstücke werden beim Waffencheck/Garderobe kostenlos abgegeben und können jederzeit wieder abgeholt werden, wenn ihr das Gebäude verlassen wollt (siehe Waffen Regeln)

  • Stichprobenartige Taschenkontrollen können an der Kasse von unseren Sicherheitsleuten durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewehrleisten.

  • Der Conpersonal soll Folge geleistet werden. Diese sind an den Helfer T-shirts und an die Security Shirt zu erkennen.

​

Allgemeine Cosplay Regel

​​

  • Die Cosplays dürfen nicht zu offen sein. Der Intimbereich und der Po müssen gut bedeckt sein. Vulgäre Handlungen sind ebenfalls verboten, unabhängig davon, ob sie zum Charakter gehören oder nicht. Im Zweifelsfall schickt ein Bild per Mail.

  • Verstösse gegen die Regeln können Konsequenzen nach sich ziehen

​

Maximale Grösse der Kostüme:

  • Kostüme dürfen nicht mehr als 1,5 Meter breit sein.

  • Schwänze oder schleppendes Material dürfen nicht weiter als 1 Meter von den Füssen des Trägers entfernt liegen.

  • Flügel dürfen bis zu 1,5 Meter Spannweite haben, wobei ein einzelner Flügen nur eine Spannweite von 75 cm haben darf.

  • Die Höhe des Kostüms inkl. Flügeln und Kronen darf nicht höher als 2.5 Meter sein.

  • Make-up und Farben, die auf dem Kostüm getragen werden, sollten wenig abfärben.

  • Historische Kostüme und Bilder oder Kostüme und Bilder in Beziehung zur realen Geschichte, welche einen Bezug zu politischen oder gewalttätigen Aspekten herstellen, müssen von Teammitglieder der Organisation bewilligt werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Uniformen und sonstige Darstellungen, welche mit Politik oder Gewalt verknüpft werden. Kostüme und Bilder mit Beziehungen zu sensitiven Geschichte Epochen, wie faschistische Regime, können verboten werden.

  • Waffen aus Metall müsse fest am Körper befestigt sein. Lose Waffen werden bei der Waffenkontrolle überprüft.

  • Wir bitten unsere Besucher auf Gasmasken, Latex-Vollgesichtsmasken, Helme oder ähnliches in öffentlichen Räumen außerhalb des Messegebäudes zu verzichten.

  • Fursuits und Morphsuits/Zentais sind erlaubt

  • Falls das Cosplay dies Masse überschreitet meldet euch bitte per Mail

​

Zubehör:​

  • Stachelarm- und Halsbänder müssen stumpf sein.

  • Das Kostüm sollte keine harten oder scharfen Kanten aufweisen.

  • Alltägliche Gegenstände wie Regenschirm, Spazierstöcke usw. sind erlaubt.

  • Augenlinsen sind erlaubt

​

Allgemeine Waffenregeln

​

Waffen und Waffen-Replikate jeglicher Art dürfen nicht verkauft oder ausgestellt werden, dies gilt insbesondere für Messer-, Stich-, Schuss- und Hiebwaffen. Hinweise in den Cosplay-Regeln dieser Veranstaltung sind zu beachten.

​

Kleidungsaccessoires

​

  • Bei Stachelarm- und Halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein.

  • Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören.

  • Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können.

  • Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen.

  • Nicht erlaubt sind Flügel, die nicht durch eine normale Tür passen.

  • Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller sind auf dem Congelände nicht gestattet.

​

Waffenregelungen

​

Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören:

  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik

  • LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im Allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)

  • Waffen und Stäbe aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial bis zu einer Gesamtlänge von max. 1,50 m

  • Bogen (nicht größer als 1,50 m) und Köcher ohne Pfeile

  • Reitgerten, Peitschen (nicht länger als 1,50 m, das gilt auch für den Schlag)

​

Weitere Hinweise:

  • Wer sich weigert, eine Waffenimitation prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben.

  • Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Waffe erwischt wird, erhält sofortiges Hausverbot.

  • Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.

  • Die Con Organisation hat das letzte Wort und schätzt die Zulassung bestimmter Waffenmodelle oder auch von Kostümen je nach Besucher aufkommen der jeweiligen Situation entsprechend ein. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

bottom of page